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Limiteds und Unternehmergesellschaften


Der Schritt in die Selbstständigkeit ist schwierig. Es muss eine gute Idee gefunden, ein entsprechendes Konzept erstellt und schließlich eine geeignete Finanzierungsmöglichkeit gefunden werden. Und bevor man den Schritt in Richtung eigenes Unternehmen macht, muss auch die Entscheidung auf eine bestimmte Gesellschaftsform fallen, die alles andere als leicht fällt. Immer beliebter wurde in den letzten Jahren die so genannte Limited, die in Großbritannien beheimatet ist und inzwischen auch auf deutschem Boden so einige Anhänger gefunden hat.

Nach deutschem Recht handelt es sich bei der Limited um eine Auslandsgesellschaft, die in Deutschland tätig ist. Gegenüber der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann man einfacher eine Limited gründen, weil das Stammkapital geringer ist (ab 1 Euro). Das Ltd gründen an sich kostet nur wenige hundert Euro und ist auch über einige deutsche Anbieter, gegen entsprechende Gebühr, möglich. Außerdem muss zur Gründung kein Notar aufgesucht werden, es existieren aber andere Pflichten. So muss zumindest ein Vorstand und ein Schriftführer bestellt werden. Außerdem ist ein Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der Bilanzen zu beauftragen, um die entsprechenden Veröffentlichungspflichten einzuhalten. Hinzu kommt, dass die rechtliche Situation der Limiteds in Deutschland umstritten ist, so zum Beispiel von einigen Gerichten die Haftungsbeschränkung bei Unterkapitalisierung nicht anerkannt wird.

Eine Alternative zur Gründung einer Limited kann die deutsche Unternehmergesellschaft darstellen. Diese wird auch als Mini-GmbH bezeichnet und weist als größten Unterschied das geringe Stammkapital auf, ebenfalls ab 1 Euro. Somit ist es auch ohne entsprechende finanzielle Reserven möglich, eine deutsche Gesellschaft mit entsprechend beschränkter Haftung zu gründen. Diese Gesellschaftsform ist als äußerst existenzgründerfreundlich. Die Unternehmergesellschaft ist eine juristische Person, sie muss Jahresabschlüsse veröffentlichen.